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1. Angebot und Bestellung
Für alle unsere Angebote, Verkäufe und Lieferungen
gelten nur die nachstehenden Bedingungen,
auch dann, wenn der Besteller in seinen Geschäftsbedingungen
andere Bedingungen vorschreibt.
Die Entgegennahme unserer Auftragsbestätigung gilt als ausdrückliches
Einverständnis des
Bestellers mit unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen. Abweichungen
sind nur gültig, wenn
sie von uns schriftlich bestätigt werden, mündliche
Nebenabreden haben keine Gültigkeit.
2. Liefervertrag
Der Liefervertrag gilt erst dann als abgeschlossen, wenn die
Bestellung von uns schriftlich bestätigt
ist. Nur die schriftliche Bestätigung durch uns, ist für
den Inhalt des Liefervertrags maßgebend.
3. Lieferfristen
Die Lieferfristen verstehen sich ab dem Tage unserer schriftlichen
Auftragsannahme. Sollte der Liefer-
termin durch Ereignisse, für die wir kein Verschulden tragen,
wie verzögerten Materialeingang, Kohlen-
oder Strommangel, Unruhen usw., auch bei Lieferanten nicht eingehalten
werden können, so sind wir
von der Einhaltung der Lieferfrist entbunden. Teillieferungen
sind zulässig. Der geschlossene Vertrag
bleibt bestehen.
4. Vertreter
Vereinbarungen mit unseren Vertretern müssen von uns ausdrücklich
bestätigt werden. Unsere
Vertreter sind zum Inkasso-Einzug ohne Vorlage unserer schriftlichen
Vollmacht nicht berechtigt.
5. Preise
Die Preise sind freibleibend und verstehen sich in DM. Die Berechnung
erfolgt zu den am Versandtag
gültigen Preisen und Rabatten. Die Bewilligung eines Rabattes
erfolgt unter der Bedingung, daß der
Kaufpreis fristgemäß In voller Höhe eingeht. Bei
Zahlungsunfähigkeit, Zahlungseinstellung, Konkurs,
gerichtlichem oder außergerichtlichem Vergleich, Scheck-
und Wechselprotesten, sowie bei Beitreibungs-
maßnahmen, fällt der Rabatt oder der in Nettopreisen
einbezogene Rabatt weg und wird wieder In voller
Höhe nach dem Grund- oder Listenpreis belastet. Offensichtliche
Irrtümer und Schreibfehler in
Angeboten, Kalkulation, Auftragsbestätigungen, Rechnungen,
usw. binden uns nicht.
6. Versand
(1) Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.
Rollgelder am Empfangsort und
sonstige Nebenkosten werden von uns nicht bezahlt.
(2) Die Versandart ist uns überlassen und wird nach Gründen
der Zweckmäßigkeit bestimmt. Die
Kosten für vom Kunden gewünschte Expreßsendungen
oder andere Mehrkosten gehen zu Lasten
des Bestellers.
7. Verpackung
Sofern der Versand in Collicos, Frachtboxen oder Rollboxen erfolgt,
ist der Käufer bzw. Empfänger
zur schnellsten, spesenfreien Rücksendung des Leergutes an
uns verpflichtet.
8. Zahlungsbedingungen
(1) Unsere Rechnungen sind 30 Tage nach Ausstellungsdatum,
ohne Abzug zahlbar, oder Innerhalb
8 Tagen mit 2% Skonto. Der Kaufpreis Ist jedoch sofort fällig,
wenn der Käufer uns gegenüber mit
anderen Forderungen in Zahlungsverzug kommt, oder wenn uns die
Unsicherheit seiner
Vermögenslage durch Konkurs, gerichtlichen oder außergewöhnlichen
Vergleich, Wechselprotest,
Klagen usw. bekannt wird. Wechsel oder Schecks werden nur unter
Vorbehalt ihrer ordnungsgemäßen
Einlösung angenommen. Die Zurückerhaltung von Zahlungen,
sowie die Aufrechnung mit nicht
anerkannten Gegenansprüchen werden ausgeschlossen.
(2) Die Zahlung mit Wechseln bedarf unserer besonderen
Zustimmung.
Für auf Nebenplätze oder Ausland bezogene Wechsel
übernehmen wir keine Verpflichtung für
rechtzeitiges Vorzeigen oder Beibringung des Protestes. Spesen
gehen zu Lasten des Ausstellers.
(3) Diskontspesen sind vom Kunden sofort nach Erhalt unserer
Belastung ohne Abzug in bar zu
bezahlen.
(4) Der In Verzug mit der Zahlung geratene Empfänger
unserer Lieferungen hat den Kaufpreis nach
Überschreitung des Zahlungszieles in Höhe, der für
uns geltenden Bankzinsen zu verzinsen. Die
Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt unberührt.
Der Schuldner hat insbesondere
alle aus seinem Zahlungsverzug erwachsenden Anwalts-, Gerichts-
und sonstige Gebühren,
einschließlich der notwendigen Auslagen zu tragen. Dasselbe
gilt für außergerichtliche Mahnkosten.
(5) Bei Nachnahmeversand ziehen wir vom Rechnungsbetrag 3%Skonto
ab. An uns unbekannte
Besteller liefern wird per Nachnahme.
(6) Lohnaufträge sind sofort, ohne Abzug zahlbar.
9. Skontoabzüge Voraussetzung für die Inanspruchnahme eines Skontoabzuges
ist, daß alle fälligen Rechnungen
ausgeglichen sind. Die Gewährung eines Skontos erfolgt nur
auf den Netto-Warenwert, abzüglich
eventueller Gutschriften. Regulierung durch Akzepte gilt nicht
als Barzahlung. Es besteht darauf kein
Skonto-Anspruch.
10. Sonderanfertigungen
Sonderanfertigungen werden von uns nach Auftragsannahme bemustert.
Die Lieferung erfolgt dann
entsprechend dem vom Besteller gebilligten Muster. Eine Reklamation
irgendwelcher Art ist deshalb
bei der Auslieferung des Auftrages nicht mehr möglich.
11. Mängelhaftung
Beanstandungen wegen Menge und Beschaffenheit der Sendung oder
mangelhafter Verpackung,
müssen innerhalb einer Ausschlußfrist von 8 Tagen nach
Empfang der Lieferung schriftlich erfolgen.
Bei Anerkennung der Beanstandungen durch uns erfolgt, nach unserer
Wahl, entweder Ersatzlieferung
oder Gutschrift des für die Lieferung bezahlten Kaufpreises
zur Verrechnung mit weiteren Bestellungen.
Alle etwa bestehenden weitergehenden Ansprüche des Bestellers
gegen uns wurden hiermit vertraglich
ausgeschlossen.Dies gilt Insbesondere für Folgeschäden.
Alle etwa bestehenden Ansprüche des Bestellers gegen uns,
aus mangelhafter Erzeugnisse, erlöschen
binnen 3 Monaten, gerechnet von der Nichtanerkennung durch uns.
12. Eigentumsvorbehalt
Die von uns gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur
vollständigen Bezahlung des gesamten
Guthabens (einschließlich Zinsen und Kosten), welches uns
jeweils aus der bestehenden
Geschäftsverbindung mit dem Käufer zusteht. Wechsel
und Schecks gelten erst mit Ihrer Einlösung als
Zahlung. Der Käufer hat die von Ihm noch nicht bezahlte Ware
auf seine Kosten zu unseren Gunsten
gegen Feuer- und Wasserschäden zu versichern. Der Käufer
ist berechtigt die Ware im ordnungsgemäßen
Geschäftsbetrieb weiterzuverarbeiten und zu veräußern.
Dagegen darf er die Ware nicht verpfänden oder zur
Sicherung übereignen. Er Ist verpflichtet, Pfändungen
durch andere Gläubiger dem Verkäufer unverzüglich
mitzuteilen. Im Falle der Weiterverarbeitung gilt als vereinbart,
daß uns der Käufer anteilsmäßig
Miteigentum Im Sinne des § 947 Abs.1 BGB überträgt und
die hergestellte Sache für uns mit in Verwahrung
behält. Bei der Veräußerung der von uns gelieferten
Ware durch den Käufer, tritt er uns jetzt schon bis zur
völligen Tilgung unserer gesamten Forderung die ihm aus dieser
Veräußerung entstehenden Forderungen,
gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten ab, im Falle vorheriger
Verarbeitung In Höhe des
Miteigentums. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet,
die Abtretung den Drittkäufern mitzuteilen und
uns alle Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen,
die zur Geltendmachung unserer Rechte
gegen die Drittkäufer erforderlich sind.
14. Anzuwendendes Recht – Gerichtstand - Erfüllungsort
Das Vertragsverhältnis untersteht ausschließlich und
für die Ansprüche beider Vertragsteile deutschem
Recht. Erfüllungsort für die Leistungen beider Vertragsparteien,
ist der Sitz unserer Firma.
15. Unvollständigkeitsklausel
Soweit aus irgendwelchem Grunde eine der vorstehenden Bestimmungen
unserer Verkaufs- und
Lieferbedingungen nichtig sein sollte, bleibt hiervon der Vertrag
in seiner Gültigkeit und alle übrigen
Bestimmungen und Verbindlichkeiten unberührt.
16. Die Abbildungen auf den Prospektblättern sind unverbindlich.
Änderungen vorbehalten.
Firma Sven Urich GmbH, 72229 Leonberg |